Übergang von der KITA in die Grundschule

 

Die Grundschule begleitet die Kinder beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Übergangssituationen erfordern die besondere Aufmerksamkeit aller Verantwortlichen. Wird eine Übergangssituation vom Kind positiv erlebt und erfolgreich bewältigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Übergänge auch gemeistert werden. Übergänge werden daher nach kind- und entwicklungsgerechten Aspekten gemeinsam achtsam gestaltet.

 

Kinder werden in ihrer individuellen Lebenssituation und bei der Bewältigung möglicher Konflikte unterstützt. Das Kind stellt sich sozial, emotional und kognitiv neuen Herausforderungen, erlebt sich als Persönlichkeit neu in einem anderen Lernkontext und kann so Übergänge als positiven Schritt des lebenslangen Lernens erleben. Wichtige Gelingensbedingungen sind die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern, die Kooperation zwischen den Bildungsinstitutionen mit gegenseitigem Wertschätzen der professionell tätigen Akteure. Verbindlichkeit entsteht durch konkrete Kooperationsvereinbarungen.

 

Die verbindliche, regelmäßige und wertschätzende Kooperation ist Voraussetzung für eine anschlussfähige Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule. Dazu gehören der fachliche Austausch, die Nutzung der Erkenntnisse der Einschulungsuntersuchung, wechselseitige Hospitationen der pädagogischen Fachkräfte und der Lehrkräfte sowie gemeinsame Fortbildungen mit dem Ziel, ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln, das die Eigenaktivität und das Selbstbildungspotenzial der Kinder im Mittelpunkt sieht. Ein gemeinsam verantwortetes Kooperationskonzept mit Projekten, Angeboten für die zukünftigen Schulkinder, Veranstaltungen für Eltern und Kinder vorwiegend im letzten Kindergartenjahr, spätestens im Zeitraum zwischen Schulanmeldung und Schulbeginn kennzeichnen Kooperationsstandards.

 

aus: Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.07.1970 i. d. F. vom 11.06.2015)